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eh-cc.de stellt einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung im Gesundheitswesen über eine elektronische Signaturenfunktion (ESG) zur Verfügung.
Die Erhebung der Einwilligung erfolgt über die elektronische Signaturenfunktion (ESG) und ist für den Auftraggeber nachweisbar.
Der Auftragsverarbeiter weist seine Mitarbeiter darauf hin, dass eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten aufgrund der gesetzlichen Regelungen erfolgen kann.
Der Auftragsverarbeiter sichert zu, dass die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, um die personenbezogenen Daten des Auftraggebers vor unerlaubter oder unbefugter Verarbeitung, vor Verlust, Zerstörung oder Beschädigung sowie vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen.
Der Auftragsverarbeiter hat gemäß Art. 28 GDPR die Pflicht, den Auftraggeber im Falle einer Verletzung von Pflichten gemäß Art. 28 GDPR unverzüglich zu informieren.
Der Auftragsverarbeiter erstellt auf Verlangen des Auftraggebers ein für den Auftraggeber nachweisbares Dokument, welches die ergriffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nachgewiesen werden.
Der Auftragsverarbeiter bestätigt die Einhaltung einer Zertifizierung nach ISO/IEC 27001:2013.
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet seine Mitarbeiter, den Auftraggeber im Falle einer Verletzung von Pflichten gemäß Art. 28 GDPR unverzüglich zu informieren.
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet seine Mitarbeiter, die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 GDPR einzuhalten.
Der Auftragsverarbeiter erstellt auf Verlangen des Auftraggebers ein für den Auftraggeber nachweisbares Dokument, welches die ergriffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nachgewiesen werden.
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet seine Mitarbeiter, den Auftraggeber im Falle einer Verletzung von Pflichten gemäß Art. 28 GDPR unverzüglich zu informieren.
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet seine Mitarbeiter, die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 GDPR einzuhalten.
Der Auftragsverarbeiter erstellt auf Verlangen des Auftraggebers ein für den Auftraggeber nachweisbares Dokument, welches die ergriffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nachgewiesen werden.
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet seine Mitarbeiter, die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 GDPR einzuhalten.
Der Auftragsverarbeiter wird den Auftraggeber im Falle einer Verletzung von Pflichten gemäß Art. 32 GDPR unverzüglich informieren.
Der Auftragsverarbeiter erstellt auf Verlangen des Auftraggebers ein für den Auftraggeber nachweisbares Dokument, welches die ergriffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nachgewiesen werden.
Der Auftragsverarbeiter wird in seiner IT-Infrastruktur die Sicherheitsbestimmungen des Auftraggebers berücksichtigen und der Auftraggeber wird regelmäßig über die ergriffenen Maßnahmen informiert.