agb-giftkueche.de

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Willkommen auf der Website der Abmahnwelle! Auf diesen Seiten hier finden Sie eine Beschreibung der Gründe für die Existenz des Vereins sowie eine Einführung in unsere Tätigkeiten. Die Adressen unserer weiteren Internetpräsenzen zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten entnehmen Sie bitte der Aufstellung unten. Wenn Sie selbst abgemahnt worden sind, besuchen Sie bitte www.abmahnungs-faq.de. Dort halten wir wertvolle Infos für Sie bereit. Unser bisheriger Internetauftritt bleibt weiterhin die virtuelle Begegnungs- und Arbeitsstätte für Mitglieder. Den Abmahnwarner, unseren Newsletter, können Sie auf www.abmahnwarner.de lesen und abonnieren. Das deutsche Abmahnwesen, in Art und Handhabung einmalig auf der Welt, gibt Anlass zur Sorge, denn es lädt zum Missbrauch ein. Und dieser Einladung wird auch immer wieder Folge geleistet. Aber auch schon ohne Missbrauch ist die deutsche Abmahnpraxis ein zweifelhaftes Instrument. Ein hoher Prozentsatz der Abgemahnten war sich nicht bewusst, Rechte verletzt zu haben. Wer dies als unwahr abtut, unterstellt zugleich, dass die Deutschen durch und durch ein Volk der Diebe und Betrüger sind. Denn anders ließe es sich nicht erklären, dass so viele bisher unbescholtene Bürger (ja sogar Rechtsanwälte) wegen Urheber- und Markenrechtsverletzungen, wegen TDG und UWG in die Abmahnfalle tappen. Mit dem Instrument der – für den Abgemahnten! – kostspieligen Abmahnung haben wir in Deutschland eine merkwürdige Methode, den Bürgern einzubläuen, was sie zu tun und zu lassen haben. „Dog Law“ nennt Prof. Dr. Herberger schon 1999 auf dem 8. EDV-Tag in Saarbrücken kritisierend diese Einstellung: wie einem Hund vermittelt man uns das Wissen um ein Fehlverhalten hinterher durch Prügel. Das widerspricht krass der vielzitierten Vorstellung vom „mündigen Bürger“. Ein solcher nämlich müsste vorher wissen, was erlaubt ist und was nicht. Das gilt selbstverständlich auch für all die Gesetze und Verordnungen, die jemand zu befolgen hat, der einen Auftritt im Internet aufbaut: Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb Preisangabenverordnung Urheberrechtsgesetz Markengesetz Bürgerliches Gesetzbuch Teledienstegesetz Mediendienstestaatsvertrag BGB-Informationspflichtenverordnung Bundesdatenschutzgesetz Rechtsberatungsgesetz Das sind die Paragrafenwerke, mit denen er dabei konfrontiert sein kann. Sicher, man kann nicht auf gesetzliche Regelungen verzichten. Aber man könnte sich etwas mehr bemühen, dem Bürger die Chance zu geben, dem Gesetz Genüge zu tun – durch Aufklärung. Der Bürger hat ein Recht darauf, die Gesetzeslage zu kennen. Ohne dafür bezahlen zu müssen. Früher war die Publikation von Gesetzen ein unumgänglicher Kostenfaktor. Die Verlage, die sie herausbrachten (und -bringen), investieren in Druck und Vertrieb, und keiner wird sich darüber beklagen, dass ein Gesetzbuch im Buchhandel Geld kostet (vom Grundgesetz einmal abgesehen, das immerhin in den Schulen kostenlos verteilt wird). Seit Jahren gäbe es nun allerdings auch die Möglichkeit, dass die Obrigkeit selbst ihre Gesetze und Urteile kostenfrei in „konsolidierter“ Form, d.h. für jedermann verständlich, ins Internet stellt. Aber das geschieht nicht. Denn, aufgemerkt: Die Experten streiten sich allen Ernstes darüber, ob man sowas dem gemeinen Staatsbürger überhaupt zumuten könne, ob er damit nicht etwa unnötig verwirrt würde. So bleiben denn Gut und Böse ein akademischer Fachbereich, während wir für die Erkenntnis zahlen müssen: Entweder decken wir uns vor jeder Aktivität mit Fachbüchern ein (möglichst vorher von einem Anwalt beraten lassen!), oder wir kriegen hinterher die kostenintensive Knute zu spüren. Der Begriff „Dog Law“ trifft es ganz gut (auch wenn zu wünschen gewesen wäre, ihn, noch griffiger, auf Deutsch auszudrücken: „Hundsrecht“), denn wie ein geprügelter Hund fühlt sich auch der durchschnittliche Abgemahnte. Dieser hat sich beispielsweise des Vergehens schuldig gemacht, für ein Sommerfest ein Stück Landkarte einzuscannen und als Lageskizze ins Internet zu stellen. Oder er hat im Impressum seinen Vornamen nur abgekürzt angegeben. Oder statt der Hausadresse sein Postfach genannt. Oder eine Presseerwähnung mit dem Logo der Zeitung geschmückt. Oder in seinem Shop nicht alle Preise ausdrücklich als Bruttopreise gekennzeichnet. Oder T-Shirts seines Fußballvereins versteigert. Oder sein selbstprogrammiertes Spiel nach einem gängigen Kartenlegespiel benannt. Wirklich schwere Delikte also, von denen jedes Kind weiß, dass sie verboten sind? Klarer Fall also, dass man dem hinweisgebenden Anwalt ein paarhundert Euro berappen muss, weil man es ja trotzdem tat? Oder doch eher etwas faul im Staate? Denn es wäre ja so einfach, wie der europäische Vergleich zeigt: ist man schon nicht willens oder imstande, den Bürger über Sinn und Zweck der einzuhaltenden Gesetze aufzuklären, dürfte wenigstens die Belehrung bei Zuwiderhandlung, die erste Abmahnung in einer Sache zumindest, nicht mit Kosten behaftet sein. Eine Chance zum Lernen für den „Missetäter“. Guten Rat nehmen die meisten Leute gerne an. Kommt er jedoch mit einer ruinösen Forderung daher, resultiert daraus nichts als Ohnmachtsgefühl, Hass auf die Gesetze, Staatsverdrossenheit. Aber Forderungen wie die nach kostenfreier (Erst-)Abmahnung stoßen natürlich in bestimmten Kreisen auf erbitterten Widerstand. Denn die Abmahnung ist ja auch ein florierendes Geschäft. StartseiteUnsere Arbeit Die Abmahnwelle befasst sich mit der Abmahnpraxis in Deutschland. Wir sind der Meinung, nein, wir wissen längst, dass sich die jetzige Praxis eindeutig nicht bewährt, sondern zwangsläufig Missbrauch mit sich bringt. Aber mit diesem Wissen hört die Arbeit nicht auf. Zu allererst sind wir eine Forschungsstelle. Wir untersuchen die Auswirkungen, die die Abmahnung als Mittel zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen auf den Markt und seine Teilnehmer hat. Übrigens sind wir uns darüber im Klaren, dass wir mit der Zustandsbeschreibung im Kapitel „Die Situation“ (insbesondere dem Vorrechnen der kleinen Multiplikation 500 x 2.000 = 1.000.000 Euro) möglicherweise auch den einen oder anderen auf die Idee gebracht haben, es selbst einmal als Abmahner zu versuchen. Das müssen wir in Kauf nehmen. Um Missstände aufzudecken, muss man sie nun mal beim Namen nennen. Wir können also nicht im Dunkeln munkeln, etwa nach der Art: „da ist etwas um sich Greifendes im Gange, aber wir sagen nicht, was, damit es nicht noch mehr um sich greift“. Nein, es ist an der Zeit, der Öffentlichkeit klar zu machen, dass da ein Damoklesschwert über jedem lauert, der da unbedarft und arglos ein Geschäftchen im Internet aufbauen will. Wir müssen den Leuten sagen, dass es sie gibt, die Fraktion der fleißigen Abmahner, dass es ihn gibt, den Missbrauch der Abmahnung, dass es sie gibt, die Gesetze, die zu beachten sind. Anders als viele andere Initiativen, die sich auf bestimmte Abmahnkanzleien einschießen, weil ihren Mitgliedern vor allem die von dort erhaltene Abmahnung gemeinsam ist, untersuchen wir mit unserer Forschung und der Veröffentlichung der Ergebnisse das Problem von seiner Wurzel her. Was uns mitunter die Kritik von frisch Abgemahnten einbringt, die der Ansicht sind, wir gebärdeten uns zu wenig offensiv. Das ist aus deren Sicht sicherlich richtig. Aber wir halten es für die falsche Methode, dem Unwesen durch Wutkampagnen beikommen zu wollen. Wir sind der Ansicht, dass nur beständige, fundierte, wissenschaftliche Arbeit geeignet ist, zur einer Lösung dessen beizutragen, was im Argen liegt. Und die zunehmenden Versuche notorischer Serienabmahner, unsere Arbeit zu torpedieren, geben uns darin nur Recht.


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